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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung

1.1.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen A2-Chemisches Labor / Andreas Angerer, Tratenweg 2, 6133 Weerberg und deren Vertragspartner gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von A2-Chemisches Labor ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – aus welchem Grund immer – unwirksam sein oder nicht Vertragsinhalt werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss

2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche (E-Mail, Telefax, Post) Auftragsbestätigung durch A2-Chemisches Labor zustande.


3. Probenentnahme und Analyse

3.1.
Im Falle dass die Probenentnahme nicht durch A2-Chemisches Labor erfolgt übernehmen wir in keinem Fall Verantwortung für die Aussagekraft der Analyse, da die Probenentnahme fehlerhaft seien könnte.

3.2.
Die von A2-Chemisches Labor durchgeführte Analyse dient lediglich zur groben Beurteilung der zu untersuchenden Proben und stellt kein Gutachten oder dergleichen dar, noch kann es zur Vorlage bei Ämtern, Gemeinden, etc. verwendet werden.

3.3.
Da viele Faktoren die Proben und die Analyse beeinflussen können wird unter keinen Umständen Garantie für die Richtigkeit der Messwerte bzw. der Analyse gegeben.


4. Leistungsumfang, bedungene Eigenschaften, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1.
Der Kunde ist, soweit erforderlich, zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Zurverfügungstellung sämtlicher für die Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen, Informationen, etc.. Hinsichtlich sämtlicher für die Auftragserfüllung bedeutsamer Umstände besteht Verständigungspflicht, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Jeglicher Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht (Mehrkosten, Verzögerungen, Abbruch der Arbeiten …), ist vom Kunden zu ersetzen.

4.2.
A2-Chemisches Labor ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf zu prüfen, ob diese allein oder im Zusammenhang mit vom Kunden beauftragten Leistungen für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, insbesondere beispielsweise in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

4.3.
A2-Chemisches Labor ist mangels anderweitiger Vereinbarung nicht verpflichtet, im Zuge eines Auftrages/Projektes erstellte bzw. generierte Daten, sonstige Unterlagen und Proben über den Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überbringung der Leistung hinaus zu speichern oder sonst für den Kunden verfügbar zu halten.


5. Preise / Kostenvoranschläge

5.1.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich Verbindlichkeit zugesagt wird.

5.2.
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Spesen/Barauslagen (z.B. für Reisen, Übernachtung,…) sind gesondert zu vergüten.


6. Termine / Verzug

6.1.
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.


7. Zahlungsbedingungen

7.1.
Die Rechnungen werden ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen 7 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

7.2.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.

7.3.
Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 4% bzw. 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden als nicht gewährt. Im Fall des Verzuges verpflichtet sich der Kunde, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine
zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

7.4.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von A2-Chemisches Labor aufzurechnen, wenn diese nicht schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.


8. Datenschutz

8.1.
Der Kunde räumt an allen im Zuge der Geschäftsverbindung erhobenen und/oder übermittelten Daten ein Nutzungs- und Verarbeitungsrecht ein.

8.2.
A2-Chemisches Labor ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.


9. Schadenersatz

9.1.
A2-Chemisches Labor haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen, die Beweislastumkehr dafür wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.2.
Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, bloßen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen; Schäden sind ausschließlich objektiv-abstrakt zu berechnen.

9.3.
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem für die konkrete Leistung vereinbarten Entgelt exklusive Steuern, besteht Versicherungsdeckung einer Haftpflichtversicherung, mit der entsprechenden Deckungssumme, begrenzt.

9.4.
Für den Fall, dass A2-Chemisches Labor von Dritten aufgrund der Verwendung der Leistungen durch den Kunden (z.B. Weitergabe) in Anspruch genommen wird, hat der Kunde A2-Chemisches Labor schad- und klaglos zu halten.

9.5.
A2-Chemisches Labor haftet in keinem Fall für Schäden (egal welcher Art) die aufgrund falscher Messergebnisse, Prüfberichte, Analysen etc. entstehen.


10. Mitteilungen

10.1.
Der Kunde ist mit einer Übermittlung von Daten und Informationen per Email bis auf schriftlichen Widerruf einverstanden. Daten werden in standardisierten Formaten (Word, pdf) an den Kunden übermittelt.


11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1.
Auf die Rechtsbeziehungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

11.2.
Erfüllungsort ist Weerberg. Gerichtsstand: Schwaz

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